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Gemeindeversammlung vom 27. März 2024 - Protokollauflage

12. April 2024

Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 27. März 2024 liegt ab dem 12. April 2024 während 30 Tagen zur Einsichtnahme am Schalter der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Zusätzlich ist eine anonymisierte Version des Protokolls auf der Website der Gemeinde unter der Rubrik «Neuigkeiten» aufgeschaltet.

Gestützt auf Art. 31 der Verfassung der Gemeinde Malans sind Einsprachen gegen das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 27. März 2024 innert der Auflagefrist schriftlich begründet an den Gemeindevorstand Malans, Dorfplatz 8, 7208 Malans, zu richten. Allfällige Einsprachen werden an einer nächsten Gemeindeversammlung behandelt und das Protokoll anschliessend genehmigt. Sofern innert der erwähnten Auflagefrist keine Einsprachen eingehen, gilt das Gemeindeversammlungsprotokoll als genehmigt.

 

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Protokoll der Gemeindeversammlung vom 27.03.2024 anonymisiert Download 0 Protokoll der Gemeindeversammlung vom 27.03.2024 anonymisiert